Nur ein Reiseveranstalter darf auch mehr als zwei Reisen im Jahr, auch mit Übernachtung (Mehrtagestouren) und auch mit einem Reisepreis von mehr als 75,-€ anbieten und durchführen.
Wer also mehr als zwei Reisen im Jahr, auch mit Übernachtung (Mehrtagestouren) und auch mit einem Reisepreis von mehr als 75,-€ anbietet oder durchführt ist Reiseveranstalter (ob privat, als Verein oder “nebenburuflich“, ob „gemeinnützig“ oder nicht)
Dazu gehört nach § 651 k BGB die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters – er ist also zur Übergabe eines Sicherungsscheines an den Kunden verpflichtet. Unterlässt er dies – egal aus welchen Gründen auch immer – begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §147 b Gewerbeordnung, die mit einer Geldbuße bis zu Euro 5.000,- geahndet werden kann.
[Kanu-Regionen] [Kanu-Rad-Touren] [Kanuverleih] [Termine] [AGB] [Impressum]