Bootsverleih/Kanuverleih

20 01 2008

Für Vermieter genauso verbindlich wie für Mieter von Sportbooten ob mit oder ohne Motor ist die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsordnung„.  

Sportboote, die zur Vermietung angeboten werden, benötigen ein Bootszeugnis (§4) ausgestellt vom WSA mit einem sogen. Vermieterkennzeichen z.Bsp.  BRB 95-V (§ 7).

Wer gegen diese Ordnung verstößt begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit (§11).

 


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