Für Vermieter genauso verbindlich wie für Mieter von Sportbooten ob mit oder ohne Motor ist die „Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsordnung„.
Sportboote, die zur Vermietung angeboten werden, benötigen ein Bootszeugnis (§4) ausgestellt vom WSA mit einem sogen. Vermieterkennzeichen z.Bsp. BRB 95-V (§ 7).
Wer gegen diese Ordnung verstößt begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit (§11).