Wer ist Reiseveranstalter?

1 01 2008

Eine Reihe von Leistungsanbietern (z.B. Vereine, “nebenberufliche”, “semiprofessionelle” Anbieter, Boots- oder Fahrradverleihstationen, Campingplätze, Pensionen und andere angagierte Organisatoren von mehrtägigen Gruppenfahrten und -ausflügen) sind sich ihrer Rechte und Pflichten nicht bewußt bzw. mißachten ihre Pflichten als Reiseveranstalter.

Das beginnt mit dem regelmäßigen Anbieten von Mehrtagestouren/ -reisen, Jugendcamps oder Firmenevents inkl. Übernachtung,  es werden Anzahlungen eingefordert,  der Reisepreis liegt über 75,-€ usw. – also sogenannte Paket- bzw. Pauschalangebote und -reisen. 

Informieren Sie sich also als Gast vorher, ob das Angebot Ihres Anbieters rechtmäßig ist oder nicht – wie? 

Hier nun eine auszugsweise kurze Zusammenfassung zu den Pflichten des Reiseveranstalters


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